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Tipps und Informationen zu folgenden Themen:
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Der Notruf
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- Rauch-
und Brandmelder
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Informationen
zu Feuerlöschern
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- Löschtaktik
bei Feuerlöschern
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- Fluchtzeit?
keine 4 Minuten bei Brand !
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-
Was Sie beachten müssen, wenn es gebrannt hat
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-
Kinder
im Auto richtig sichern !
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- im
Straßenverkehr Feuerwehr nicht behindern
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- Warum kommt die
Feuerwehr gleich mit drei Fahrzeugen |
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- Vorsicht beim
Verbrennen pflanzlicher Abfälle - Nutzfeuer müssen angemeldet werden |
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- Sturm und Regen: Treffen
Sie rechtzeitig Vorsorge |
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- Skyballons, Himmelslaternen
und Co - Laternen außer Kontrolle |
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Der Notruf
- 112
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Jedem Menschen kann es passieren, dass er einen Notruf absetzen muss.
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Daher ist es wichtig zu wissen, dass man den Mitarbeitern in der
Einsatzzentrale genaue
Informationen über den Unfall mitteilen muss.
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Nachfolgend zur Hilfe ein paar Leitwörter und was damit gemeint ist:
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1. WAS
ist passiert
eine Person ist von der
Leiter gefallen - es gab einen Vekehrsunfall -
eine Person ist
zusammengebrochen - die Wohnung brennt
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.2. WO
ist es passiert
Stadt / Stadtteil / Ort /
Ortsteil / Strasse / Hausnummer |
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3. WIE
viele Verletzte
Teilen Sie möglichst genau
mit, wie viele Personen verletzt wurden bzw. sind.
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4. WELCHE Art
von Verletzungen
Wenn möglich
nennen Sie die Art der Verletzungen
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5. WER
meldet den Notruf
Nennen Sie Ihren Namen und
ggf. Ihre Telefonnummer
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Das Gespräch beendet der
Mitarbeiter in der Zentrale -Legen sie nicht einfach auf
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Schnelle Retter:
Brand-
oder Rauchmelder können Leben retten
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Alle drei Minuten brennt es in Deutschland!
Sachschäden über mehrere Milliarden Euro!
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Jährlich
über 200.000 mal rücken die Feuerwehren
Deutschlands zu Bränden aus!
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Hierbei
sterben etwa 400-600 Menschen in den
Flammen!
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Doch
was viele nicht wissen: die Opfer verbrennen nicht, sondern sterben an
Rauchvergiftung.
Fehlender vorbeugender Brandschutz ist häufig die Ursache für katastrophale
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Brandausmaße.
Rauchmelder
sind verhältnismäßig billig. Sie sind leicht zu montieren.
Sie können
mit Batteriebetrieb mehrere Jahre
in Funktion bleiben.
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Batterieprüfung
durch Testsignal
und optische Anzeige über Funktionsfähigkeit geben zusätzlich
Sicherheit.
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Nach VdS
Montage nur möglich, wenn eine Batterie eingelegt wurde. Durch
Kombination verschiedener Sensoren und einer Mikroprozessorsteuerung
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kommt
es kaum noch zu Fehl- oder Täuschungsalarmen.
Rauchmelder
sollten zentral in jedem Stockwerk, bzw. noch besser in jedem
Zimmer (außer Küche/Bad)
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montiert werden.
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Gerade
in Kinderzimmern
ist diese Art der Warneinrichtungen
empfohlen.
Allgemein
sollte die Montage an der Decke in geeigneter Höhe erfolgen.
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Montageanleitungen sind unbedingt zu beachten
(Abstand zu Wänden, Schrägen, etc.)
Statistisch sind die Einsatzzahlen der Feuerwehren in der Zeit von 18:00
bis 23:00
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Uhr
am
höchsten.
Neben
Bränden in Keller, Dachbereich oder Treppe sind Wohnungsbrände am Häufigsten.
Die überwiegende Anzahl der Experten schätzt die Wirkung
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eines
Rauchmelders
im
privaten
Bereich als positiv ein.
Der
beste vorbeugende Brandschutz im häuslichen Bereich ist die
Installierung eines
oder
mehrerer Brand-
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bzw. Rauchmelder an geeigneter Stelle in der Wohnung.
Die
Kosten liegen über die Betriebsdauer gesehen bei ein paar Pfennigen pro Monat
und
dies bietet den erforderlichen
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Schutz, sowie die mögliche Früherkennung.
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Der Mindestschutz ist in Hessen laut Gesetz
bei Altbauten nachzurüsten bis 2013 !
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.(Auszug
aus UB 9/99)
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Falls sie weitere Fragen zu Rauchmeldern haben - bitte Email
an:
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Webmaster@Feuerwehr-Lehnheim.de
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Informationen zu Feuerlöschern
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- a)
Wo und Wer muss einen Feuerlöscher
vorhalten
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- b)
Benutzungshinweise für Feuerlöscher
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- c)
Wartung eines Feuerlöschers
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a)
Wo und Wer muss einen Feuerlöscher
vorhalten?
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Verordnung über
Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung
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| Feuerungsverordnung (FeuVO)
vom 21. Juni 1977 (GVBI. Nr. 16/1977
S. 293). |
|
FeuVO § 17 Heizöllagerung in Gebäuden
außerhalb von Heizöl-Lagerräumen.
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Bei Lagerung von Heizöl
von mehr als 620 Liter je Gebäude außerhalb von
Wohnungen
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müssen in der Nähe
der Lagerbehälter für die Brandklassen
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- A (feste Stoffe), |
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- B (flüssige, flüssigwerdende Stoffe)
und |
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- C (gasförmige Stoffe) |
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geeignete Feuerlöscher mit
mindestens 6 kg Löschmittelinhalt in
ausreichender
Zahl griffbereit vorhanden
sein.
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hierzu:
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| Erlass des HMdI (Hess. Ministerium
des Innern) vom 13. Okt. 1978 |
| (StAnz. Nr. 45/1978; S. 2198): |
| - Ausführungsanweisung zur
Feuerungsverordnung (AA FeuVO). |
| Abschnitt 12: § 12 –
Allgemeine Anforderungen an Heizräume |
| Die nach Abs. 8
in der Nähe des Heizraumes geforderten Feuerlöscher sollen in der
Nähe des Zugangs oder der
Zugänge griffbereit angebracht sein. |
| Bei Heizräumen mit Feuerstätten mit
einer Gesamtnennwärmeleistung bis 350 kW ist |
|
im Sinne von Abs. 8
mindestens ein Feuerlöscher mit
mindestens 6 kg
Löschmittelinhalt
(PG 6) ausreichend.
|
|
Bei Heizräumen mit
Feuerstätten mit einer Gesamtnennwärmeleistung von mehr als 350 kW
müssen
|
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je
Zugang mindestens zwei Feuerlöscher mit mindestens je 6 kg
|
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Löschmittelinhalt (PG 6)
oder je Zugang mindestens ein Feuerlöscher mit 12 kg
|
|
Löschmittelinhalt (PG 12)
vorhanden sein.
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Einzelheiten sind im
Benehmend mit der zuständigen Dienststelle für Brandschutz
festzulegen.
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b)
Benutzungshinweise für Feuerlöscher
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..
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Die
Wirksamkeit eines Feuerlöschers ist entscheidend von
seiner Handhabung abhängig.
Zur Bedienung sind die
einschlägigen Anweisungen auf den Löschern zu
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unbedingt zu beachten. (ein Vertrautmachen in Ruhe - vor dem
Ernstfall - ist sinnvoll...)
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Fluchtzeit falsch
eingeschätzt
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Wissenschaftliche Studien belegen, dass Menschen
bei einem Brand selbst in grossen
Gebäuden weniger als drei Minuten
Zeit bleibt, um bei ausreichenden |
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Sicht- und
Atembedingungen zu fliehen. Dann wird der giftige
Brandrauch zur tödlichen Falle.
Die Gefahr des Rauches wird deutlich
unterschätzt! |
|
62 Prozent von 200 Befragten sind der Meinung mehr
als vier Minuten Zeit zu haben,
um ein brennendes Gebäude
verlassen zu können. Immer noch ein Drittel geht von
|
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mind.
sechs Minuten Fluchtzeit
aus, 12 Prozent rechnen sogar mit zehn und mehr Minuten.
Doch
innerhalb von weniger als drei Minuten sinkt durch den entstehenden
Rauch |
|
die Sichtweite
so weit ab, dass Personen die
Orientierung verlieren und sich nicht mehr
selbst in Sicherheit bringen können.
Erschwerend kommt die hohe
Kohlenmonoxid- |
|
Konzentration hinzu.
Diese steigt im Laufe des Brandes sprunghaft an
und führt von Kopfschmerzen
über zunehmende Vergiftungen und Bewusstlosigkeit
bis zum Tod.
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Die wichtigsten Ergebnisse der Meinungsumfrage
lassen sich auch unter
www.feuer-und-rauch.de
abfragen.
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Weitere Informationen gibt es auch beim FVLR
Fachverband: www.fvlr.de
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(Auszug aus FLORIAN HESSEN 2/2000)
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Was
Sie beachten müssen, wenn es gebrannt hat
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Es
hat gebrannt! Was ist zu tun? - Tipps für
Betroffene
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Bei Ihnen
hat es gebrannt. - Die Feuerwehr hat gelöscht.
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Was haben
Sie als Betroffene zu beachten und zu veranlassen?
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Mit dieser
Information möchten wir, Ihre Feuerwehr, Ihnen in dieser besonderen
Situation helfen.
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Allgemeine Informationen zur
Freisetzung von Schadstoffen:
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Grundsätzlich entstehen bei jedem Brand
Schadstoffe.
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Die
meisten Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen
entfernt
werden.
Einige
Schadstoffe sind jedoch an Rußpartikel gebunden |
|
und haben sich mit dem
Ruß auf
Einrichtungsgegenständen,
Nahrungsmitteln, Spielzeug etc. abgelagert. Diese Schadstoffe können
für Sie
dann gefährlich |
|
werden, wenn sie mit dem Ruß in Ihren
Körper gelangen.
(Einatmen
von Rußpartikeln, Verschlucken von
Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme |
|
usw.). In abgekühlten Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr freischwebend in der
Raumluft vorhanden. |
|
Deshalb
sind erfahrungsgemäß diese gebundenen,brandbedingten Schadstoffe nur
dort nachweisbar,
wo auch
abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind.
|
|
War Ihre
Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine
Rußteilchen wahrzunehmen,
können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten
|
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War Ihre Wohnung durch Feuer,
Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten Sie unbedingt
nachfolgende 11 Tipps
beachten:
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01)
Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht
unbeaufsichtigt!
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02)
Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren,
suchen Sie
einen Arzt auf!
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03)
Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn sie erkaltet
und durchlüftet sind.
Halten Sie
im Zweifelsfall Rücksprache mit der Polizei oder der Feuerwehr
|
|
bevor Sie in die Wohnung gehen!
|
|
04)
Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den
betroffenen Räumen auf und
vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen
|
|
in
saubere Bereiche!
|
|
05)
Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, Ruß oder Rauch beeinträchtigt,
oder fühlen Sie sich nach dem
Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die
|
|
kommende
Nacht nach
Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen!
|
|
Sollten
sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben, so wenden Sie
sich bitte an uns, wir vermitteln Ihnen Hilfe!
|
|
06)
Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder Kinderspielzeug aus der
Wohnung, sofern
diese
Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten
vor Gebrauch
|
|
so gründlich gereinigt werden, dass keine Rußspuren mehr sichtbar sind!
|
|
07)
Nahrungsmittel, die nicht in verschlossen Behältnissen aufbewahrt
wurden oder die
mit Rauch
oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten nicht mehr verwendet
werden!
|
|
Informieren
Sie Ihre Versicherung!
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08)
Sofern Sie eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich
mit Ihrer
Versicherung in Verbindung |
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09)
Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter oder Hauseigentümer. Als
Eigentümer der
Wohnung
oder des Hauses setzen Sie sich auch mit Ihrer Gebäudeversicherung in
|
|
Verbindung!
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10)
Sprechen Sie zum Schutz vor finanziellen Nachteilen mögliche
Sanierungsmaßnahmen mit der
jeweiligen Versicherung ab!
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11)
Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt!
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Kinder im Straßenverkehr
- richtig im Auto sichern !
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Das größte Risiko, im Straßenverkehr getötet zu werden, tragen
Kinder als
Pkw-Insassen. |
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42 Prozent der Unfallopfer waren 1996 Mitfahrer in einem
Auto.
147 allein in einem Jahr. |
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Kinder unter zwölf Jahren oder 1,50 Meter
Körpergröße müssen in altersgerechten
Rückhaltesystemen |
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wie Kindersitzen,
Sitzkissen oder Sitzschalen gesichert werden.
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Von den über Sechsjährigen sind sogar nur ein Viertel ordnungsgemäß
angeschnallt.
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Deshalb niemals:
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......Kinder im Auto herumtoben lassen !
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......ohne passenden Kindersitz
fahren !
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.....zwei Kinder mit einem Gurt sichern !
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.....Kinder auf dem Schoß mitnehmen
!
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(Auszug aus FLORIAN HESSEN 2/2000)
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Feuerwehr
nicht behindern
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Jeder
denkt gerne, das passiert nur den „anderen“.
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Doch
auch bei Ihnen im eigenen Haus oder in der Straße kann es zu einem Brand
kommen.
Deshalb
sollte sich jeder stets so
verhalten, dass die Arbeit der Feuerwehr nicht unnötig
behindert
wird.
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Stellen
Sie Ihr Fahrzeug
immer so ab, dass eine Mindestdurchfahrbreite (drei Meter) verbleibt. Bedenken
Sie beim
Parken in der Nähe von Kurven,
dass Feuerwehrfahrzeuge einen größeren
Kurvenradius besitzen als ein PKW. Stellen
Sie Ihr Fahrzeug
nie in
Bereichen ab, die als Feuerwehrzufahrt oder Feuerwehraufstellfläche
gekennzeichnet
sind. In Verkehrsberuhigten Zonen sind häufig Sperrvorrichtungen wie
Ketten, Sperrpfosten oder
Sperrbalken angebracht. Diese sind unbedingt freizuhalten. Die Feuerwehr
besitzt Schlüssel, um die Sperren zu
öffnen.
Falls
diese zugeparkt sind, müssen zeitraubende Umwege gefahren werden, oder
Fahrzeuge entfernt werden.
Die
Feuerwehr
kann nicht jedes Gebäude direkt anfahren, einige liegen etwas entfernt
von öffentlichen Verkehrsflächen. Beachten Sie bitte, dass Zugänge eine
Breite von ca. 1,25 Metern haben müssen.
In
Hinterhöfen oder an Gebäuden, wo eine Drehleiter nicht eingesetzt werden
kann, muss die Feuerwehr tragbare Leitern verwenden.Für Wohnbereiche mit
über acht Metern Fensterbrüstungshöhe müssen daher im Hof bzw. Garten
Flächen vorhanden sein, wo tragbare Leitern ungehindert aufgestellt
werden können. |
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Warum kommt die Feuerwehr gleich
mit drei Fahrzeugen? |
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Oftmals ist das Ausrücken mehrerer
Fahrzeuge nötig, um gezielt Hilfe leisten zu können. |
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Dies ist eine Frage, die
oftmals von den Beteiligten, von Unbeteiligten, von der Bevölkerung
gestellt wird, wenn die Feuerwehr zu Notlagen
ausrückt. Oftmals, so weisen es die Jahresstatistiken aus, sind es
kleine Misslichkeiten oder
Beeinträchtigungen, die zum Einsatz einer Feuerwehr führen. Bei größeren
Ernstfällen fragt meist niemand nach der
Notwendigkeit von Fahrzeuganzahl und Kräften. Das Ausrücken, die Anzahl
der Fahrzeuge und der Kräfte
bestimmen in der Vielzahl der Einsätze die erst eingehenden
Meldungen,
die in Not geratene
Mitbürger über den Notruf 112 absetzen. Dazu muss man wissen, dass die
Fahrzeuge der
Feuerwehren
nach ihrer Bestimmung aufgeteilt sind. So sind in den Tanklösch- und
Löschgruppenfahrzeugen vorwiegend Geräte und
Material untergebracht, welches zur Menschenrettung und zur
Brandbekämpfung benötigt wird. In diesen
Wagen gibt es nur begrenzte Mittel, um zum Beispiel einen Eingeklemmten nach einem Unfall zu
befreien. Für diese Fälle sind besonders die Rüstwagen geeignet, auf
denen umfangreiches Material für alle Arten der
Technischen Hilfeleistung untergebracht ist. In diese Einsatzkategorie
fallen alle Verkehrsunfälle, aber auch
weitere Unglücke, bei denen Rettungsschere, Spreizer,
zusätzliches hydraulisches
Rettungsgerät,
Abstützmaterial, Dichtkissen, Greifzüge benötigt werden. Für die Rettung
oder die Brandbekämpfung aus Großen
Höhen sind die Drehleitern hervorragend geeignet. Des Weiteren gibt es Sonderfahrzeuge wie die
Gerätewagen-Gefahrgut oder die Schlauchwagen, die Gerät und Material für
spezielle
Einsätze mitführen.
Weitere Sonderfahrzeuge sind die
Großtanklöschfahrzeuge, die
größere
Mengen Wasser und
Schaummittel zum Inhalt
haben und sich besonders bei
Brandbekämpfungen
eignen, wo Wasser knapp oder
nicht vorhanden ist.
Dazu zählen zum Beispiel Einsätze auf der Autobahn oder bei Waldbränden. Aus dieser
kleinen »Fahrzeug- und Gerätekunde« lässt sich nun bereits erkennen,
warum
in den meisten Fällen ein
Fahrzeug nicht ausreicht. Da nach
Verkehrsunfällen auch
Brandgefahr besteht,
rücken Einsatzleitwagen,
Rüstwagen und
Tanklöschfahrzeug immer gemeinsam aus.
Für Wohnungsbrände mit eventuell
eingeschlossenen Personen werden neben dem Einsatzleitwagen auch
Tanklöschfahrzeuge, Drehleitern,
Löschgruppenfahrzeuge und eventuell der Rettungsdienst benötigt. Denn,
eins ist klar, bei
Einsätzen, wo es um die
Rettung von
Menschenleben geht, kann es sich keine Feuerwehr leisten, Fahrzeuge erst
später
nachzufordern. Denken Sie
hier insbesondere an einen Verkehrsunfall auf der Autobahn, auf Bundes-
oder Landstraßen. Der
Zeitverlust, der aus einer
Nachalarmierung entstehen
würde, wäre enorm.
Deshalb werden nach den
jeweiligen Alarm- und
Ausrückeordnungen zunächst die Fahrzeuge und
Gerätschaften
alarmiert,
die der
Einsatzsachbearbeiter in der Leitstelle (für Grünberg die Leitfunkstelle
Gießen bei der Berufsfeuerwehr)für
erforderlich hält und die im Alarmplan festgeschrieben sind. Sollte der Einsatzleiter
dann am Unglücksort feststellen, dass nicht alle Kräfte und Fahrzeuge
benötigt werden,
wird er diese wieder
zurück schicken. Aber auch hier gilt:
Keine voreiligen
Entschlüsse, denn ein Ernstfall kann sich sehr schnell anders
entwickeln, als vorher gedacht
und ist nicht immer
berechenbar. Übrigens: die Einsätze
der Feuerwehr zur
Brandbekämpfung und Menschenrettung
sind kostenlos, es sei
denn,
das Feuer wurde
vorsätzlich oder fahrlässig gelegt.
Die Feuerwehr Grünberg
hofft, dass
dieser
Informationsartikel dazu beiträgt, das Verständnis
zu steigern, wenn es bei
einem vermeintlich
kleineren Einsatz zunächst zu einem größeren
Fahrzeugaufgebot kommt.
Sicherlich dient dies nicht
dazu, die Fahrzeuge und Geräte »vorzuführen«, sondern in erster Linie zum Schutz der
Einwohner und Bürger Grünbergs und der Umgebung. |
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Brandaktuell - Infoheft Nr. 9 Mai 2005 der FF Grünberg
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Vorsicht beim Verbrennen
pflanzlicher Abfälle. Nutzfeuer muss auf jeden Fall angemeldet werden |
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Die
warmen Tage rücken immer näher. Was für viele Menschen eine Bereicherung
von Lebensqualität darstellt, bedeutet
für die Feuerwehren gleichzeitig ein erhöhtes Gefahrenpotenzial aufgrund
anhaltender trockener und
heißer Witterung. In den Sommermonaten mehren sich Waldund
Flächenbrände, wobei man des Öfteren auch mit
sogenannten Nutzfeuern konfrontiert wird. Man stelle sich folgende
Situation vor: Durch das Schneiden von Bäumen sind
erhebliche Mengen pflanzlicher Abfälle entstanden, die nun entsorgt
werden müssen. Da in der grünen Tonne
nicht genügend Platz vorhanden ist, bietet sich ein Verbrennen des
Astwerks an. Gesagt, getan: Allerdings
beobachtet ein aufmerksamer Autofahrer
einen
Feuerschein und alarmiert die Feuerwehr, die sich mit einem Löschzug
zur »Einsatzstelle« begibt. Wer soll nun die Kosten für diesen
Feuerwehreinsatz tragen? Prinzipiell ist ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, die
nicht kompostiert werden können, möglich, wobei der
Gesetzgeber dies mit einigen Auflagen verbindet. Hinsichtlich der
eventuell anfallenden Kosten ist
zunächst zu beachten, dass das Verbrennen generell rechtzeitig, das
heißt zwei
Werktage vorher, beim
Ordnungsamt angezeigt werden muss. Dies kann zur Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit
und
Ordnung weitere Anordnungen, so zum Beispiel das Bereitstellen
von Feuerlöschgeräten, treffen.
Gleiches gilt im Übrigen für Veranstaltungen mit großen Lagerfeuern.
Nicht anzeigepflichtig ist dagegen
das
Grillen unter der Voraussetzung, dass es sich um eine
kontrollierte Feuerstelle handelt. Neben
der
rechtzeitigen Anmeldung des Nutzfeuers sind ebenso
weitere Maßnahmen zwingend erforderlich: So
darf
eine Verbrennung von landwirtschaftlichen
und gärtnerischen Abfällen nur von montags
bis freitags vom
8.00 bis 16.00 Uhr sowie samstags
von 8.00 bis 12.00 Uhr vonstatten
gehen. Des Weiteren darf keine
Rauch- und Geruchsbelästigung
entstehen, was bedeutet, dass die Abfälle möglichst trocken sein sollten
und zur
Entfachung des Feuers keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden dürfen.
Ebenso ist das Abbrennen so zu steuern,
dass das Feuer unter ständiger Kontrolle gehalten wird, was voraussetzt,
dass es unter ständiger
Aufsicht einer zuverlässigen Person zu stehen hat. Zudem sind folgende
Mindestabstände
einzuhalten: 100 Meter
von Gebäuden oder Autobahnen, 50 Meter von Straßen, 20 Meter von
Baumgruppen
sowie 5 Meter von der Grundstücksgrenze. Vor dem Verlassen der
Abbrandstelle
ist durch die
Aufsichtsperson wiederum sicherzustellen, dass Feuer und Glut
vollständig erloschen
sind, um
der Gefahr
eines Wiederaufflackern des Feuers entgegenzuwirken. Bezüglich
möglicher Kosten ist festzuhalten, dass bei
einem Zuwiderhandeln gegen die Auflagen Ordnungswidrigkeiten
vorliegen, die bei Anzeige
mit Bußgeldern
entsprechend geahndet werden. So können zum Beispiel bei einem
illegalen Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Geldbußen bis zu einer Höhe
von 10.000 Euro ausgesprochen werden. |
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Brandaktuell - Infoheft Nr. 6 Mai 2004 der FF Grünberg
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Sturm und
Regen: Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge |
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Sieben goldene Regeln der Feuerwehren gegen Unwettergefahren |
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Besonders im Sommer haben Unwetter schwere Auswirkungen: Sturm und Regen
kommen meist unerwartet und treffen viele Menschen bei Aktivitäten im
Freien. |
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Bestmöglichen Schutz
bieten die eigenen vier Wände. |
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Suchen Sie bei Unwetter sofort ein festes Gebäude auf und meiden Sie
Wälder und Alleen |
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Informieren Sie sich über die aktuelle Wetterentwicklung regelmäßig aus
Rundfunk, TV oder im Internet |
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(Beachten Sie unseren Link zum DWD auf der Navigationsleiste) |
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Sichern Sie Gegenstände auf Terrassen, Balkonen und in Gärten
sorgfältig, wenn diese sich nicht ins Gebäude bringen lassen. |
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Stellen
Sie Ihr Fahrzeug vorausschauend und sicher ab. |
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Schützen Sie Keller und Niedergänge rechtzeitig vor eindringendem
Wasser, wenn Überflutungsgefahr besteht. |
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Achten
Sie darauf, dass Rückschlagventile im Keller funktionsfähig sind. |
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Melden Sie Gefahrenstellen und Schäden, bei denen Sie Hilfe brauchen,
unter der Notrufnummer 112.
Bitte halten Sie die Notrufleitungen während eines Unwetters für
Notfälle frei und melden Sie
Schäden, von denen keine akute Gefahr ausgeht, erst nach Ende des
Unwetterschubes. |
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Ihre
Freiwillige Feuerwehr
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Laternen außer Kontrolle |
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Berlin (ddp). Die leuchtende
Laterne schwebt torkelnd in den Abendhimmel empor. Vor ihr tauchen im
Dunkeln die Konturen eines Baumes
auf. Wird sie im Geäst hängenbleiben und der Baum gleich lichterloh
brennen? Gebannte Blicke zwischen
Staunen und Bangen - dann geht ein Raunen der Erleichterung durch die
Hochzeitsgesellschaft. Ein
kurzer Windstoß hat die Laterne gerade so über den Wipfel gelupft.
Mini-Heißluftballons, auch
bekannt als Himmelslaternen oder Skyballons, sind neuerdings der Renner
in Deutschland, vor allem bei
Hochzeiten und Betriebsfeiern. Bei aller Faszination, die Laternenshow
am Nachthimmel ist nicht
ungefährlich: Unlängst stürzte eine solche Himmelslaterne in
Nordrhein-Westfalen in ein Einfamilienhaus, der
Wintergarten brannte aus. Erst kurz zuvor hatte der Innenminister des
Bundeslandes die fliegenden Lampions per
Erlass verboten. Genauso wie Bayern, wo Gemeinden allerdings Ausnahmen
erteilendürfen. In der Schweiz ist
sogar bereits die Einfuhr der Laternen untersagt. Dauerthema sind die
Himmelslaternen inzwischen bei der Deutschen Flugsicherung in Langen
(Hessen). Wer diesen «ungesteuerten Flugkörper mit Eigenantrieb» nämlich
steigen lassen will, braucht dazu eine «luftverkehrsrechtliche
Stellungnahme». - die Laternen steigen bis zu 400 Meter hoch. Fast 10
000 Anträge seien in diesem Jahr bislang
bearbeitet worden. Täglich kämen gut 100 hinzu. Und viele Menschen
wüssten noch nicht einmal, dass die
Himmelslaternen ohne Genehmigung nicht fliegen dürfen. Der Flugverkehr ist eine
Sache, eine andere der Brandschutz. «Sicher bieten die Laternen einen
tollen Anblick, sie sind aber ein
unkontrollierbares Brandrisiko», sagt der Brandschutzbeauftragte des
Deutschen Feuerwehrverbands, Walter
Jonas. Das Problem: Einmal losgelassen, sei ihre Flugbahn nicht mehr zu beeinflussen. Gerade im
Sommer bei Trockenheit seien sie daher «unberechenbar». Jonas warnt:
«Schnell steht ein Wald, eine Heuwiese
oder ein Haus in Flammen.» Am Beispiel Bayerns und Nordrhein-Westfalen
fordert er: "Die Himmelslaternen
gehören bundesweit verboten." |
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-AUSZUG -
Nachrichtenagentur ddp - Mitteilung des HessischenMinisteriums des
Innern und für Sport
30.07.08 |
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Mittlerweile sind die
Laternen auch in Hessen verboten und dürfen nicht mehr genutzt werden on top |
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